Darf ich einen Hund mitnehmen?

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Grundsätzlich ist dies nach Rücksprache mit uns möglich. Beachten Sie bitte, dass Schäden, die durch das Haustier verursacht werden, nicht von unserer Versicherung getragen werden. Auch Ihre Haftpflichtversicherung für das Tier zahlt nicht automatisch bei Schäden an Mietobjekten. Bitte informieren Sie sich vorher ausführlich. 

Wie verhalte ich mich bei einem Unfall?

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Wenn Sie bei einer Auslands­reise mit dem eigenen Fahrzeug einen Unfall haben, sollten Sie in jedem Fall die Polizei rufen - auch wenn es sich um einen Bagatell­schaden handelt. Dadurch stellen Sie sicher, dass der Unfall ordnungs­gemäß aufgenommen wird. Keinesfalls sollten Sie sich einfach vom Unfallort entfernen, auch dann nicht, wenn kein anderes Fahr­zeug und keine andere Person an dem Unfall beteiligt waren.

Das Verkehrs­recht in den Ländern Europas und in anderen Staaten der Welt unterscheidet sich teilweise sehr stark. Daher sollten Sie sich immer durch eine polizeiliche Unfall­aufnahme absichern.
In Polen, Tschechien, Kroatien, Bulgarien, Ungarn und der Slowakei ist es beispielsweise Pflicht, bei jedem Unfall die Polizei ein­zu­schalten. In anderen Ländern nimmt die Polizei Bagatell­schäden gar nicht erst auf. Dennoch sollten Sie darauf bestehen, vor allem, wenn keine weiteren Zeugen vorhanden sind.

Wie verhalte ich mich bei einer Panne?

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Bei einer Panne  kontaktieren Sie den Pannenschutzservice unter
0800 531-6666. Reparaturen, die die Betriebs- und/oder Verkehrssichterheits gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zur Summe von 100,-€ ohne Rücksprache in Auftrag gegeben werden.  Reparaturen an Verschleißteilen der Reisemobilausstattung (z.B. Wasserpumpe) dürfen bis zu einem Preis von 50,- € ohne weiteres durchgeführt werden. 
Dennoch sollte in jedem Fall schnellstmöglich der Vermieter kontaktiert werden. 

Was passiert wenn eine Weiterfahrt mit dem Wohnmobil nicht möglich ist?

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Sollte die Beschädigung des Fahrzeugs derart gravierend sein (egal ob durch Unfall, technischen Defekt etc) hat der Mieter die Möglichkeit über den Schutzbrief der Versicherung (Telefon s.o.) die Heimreise anzutreten. Alles weitere wird im Anschluss mit dem Vermieter besprochen. 

Wie ist das Fahrzeug versichert?

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Alle unesere Fahrzeuge sind vollkasko versichtert. Dies beinhaltet auch die Leistungen aus einer Teilkasko und Haftpflichtversicherung. 

Was ist nicht versichert?

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Schäden die vorsätzlich/grob fahrlässig herbeigeführt wurden, Reifenschäden, Schäden durch Rennen, Schäden durch Kriegsereinisse o.ä., Schäden druch Kernenergie.